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Gasheizungen

Gasheizungen galten lange Zeit – je nach Gaspreis und Gebäudesituation – als eine wirtschaftliche Heizlösung. Nachdem die staatliche Förderung für Gasheizungen im Juli 2022 komplett entfallen ist und die steigenden Gaspreise auch den Betrieb der Gasheizung deutlich verteuert haben, werden Gasheizung wohl langfristig verschwinden. Erneuerbare Energien werden hingegen an Bedeutung gewinnen. Wenn Sie sich trotzdem für eine Gasheizung entscheiden, kann moderne Brennwerttechnik – je nach Anlage und Einstellung – effizienter arbeiten als ältere Geräte. In Kombination mit erneuerbaren Energien (Hybridheizung), z. B. mit einer Wärmepumpe, kann eine Gasheizung – je nach Gebäude, Auslegung und Energiepreisen – effizient und wirtschaftlich betrieben werden.

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Muss ich meine Gasheizung ab 2024 ersetzen?

Es gibt derzeit noch keine Verbote für Gasheizungen. Aber der Trend geht klar in Richtung Alternativen mit höherem Anteil erneuerbarer Energien und potenziell geringeren Emissionen im Betrieb. Deshalb ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um sich über alternative Heizungssysteme zu informieren und die nächsten Schritte zu planen. Auf unserer Webseite finden Sie umfangreiche Informationen zu verschiedene Heizungsarten, inklusive ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile. Entscheiden Sie sich für eine moderne Heizung und nutzen Sie – je nach System und Gebäude – Vorteile bei Komfort und Betrieb.

Lohnt sich der Neueinbau einer Gasheizung?

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland, die ab 2024 gelten, bringen wichtige Veränderungen für den Einbau von Heizungen mit sich. Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte, die Sie bei der Überlegung eines Neueinbaus einer Gasheizung berücksichtigen sollten:

Einschränkungen für neue Gasheizungen
Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen in Neubauten zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gemäß der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies bedeutet, dass der Einbau reiner Gasheizungen in Neubauten zunehmend eingeschränkt wird. Trotzdem bleiben Gasheizungen, insbesondere in Form von Hybridmodellen, eine Option, insbesondere in Bestandsbauten und bei Austausch in bestehenden Gebäuden.

Übergangsfristen und Ausnahmen
Es gibt diverse Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Zum Beispiel können bis zur Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung weiterhin reine Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Darüber hinaus gibt es für bestehende Gasheizungen keine sofortige Austauschpflicht, jedoch sollten bei Neuplanungen die langfristigen Änderungen und der steigende CO2-Preis auf fossile Brennstoffe berücksichtigt werden.

Zunehmende Bedeutung erneuerbarer Energien
Das Ziel der neuen Regelungen ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Heizungsbranche zu erhöhen und so langfristig zur Treibhausgasneutralität beizutragen. Dies kann – abhängig von aktueller Gesetzes- und Förderlage – Anreize für alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen schaffen.

Beratung und Förderungen
Vor dem Einbau einer neuen Heizung, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist ab 2024 eine Beratung durch eine fachkundige Person vorgeschrieben. Diese Regelung soll Hausbesitzer vor Fehlinvestitionen schützen. Je nach Maßnahme, Voraussetzungen und aktueller Programmlage können staatliche Förderungen für den Umstieg auf Heizungen mit erneuerbaren Energien möglich sein, z. B. über die BEG oder KfW-Kredite.

Langfristige Planungssicherheit
Durch die Neuerungen des GEG und die kommunalen Wärmeplanungen soll mehr Orientierung für die langfristige Planung entstehen. Dies bietet Hausbesitzern die Möglichkeit, ihre Heizungssysteme entsprechend den zukünftigen Anforderungen und Möglichkeiten zu gestalten.

In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es empfehlenswert, sich gut zu informieren und die langfristigen Vorteile erneuerbarer Heizsysteme in Betracht zu ziehen. Die Investition in eine Gasheizung könnte kurzfristig noch eine Option sein, insbesondere in Bestandsgebäuden, aber die langfristigen Trends und gesetzlichen Vorgaben weisen klar in Richtung erneuerbarer Energien.

Wichtige Regelungen für den Einbau neuer Gasheizungen

Im Rahmen der Energiewende und der fortschreitenden Klimaschutzbestrebungen Deutschlands ergeben sich ab 2024 einige wesentliche Änderungen im Bereich der Heizungstechnik. Hier sind die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen für den Einbau neuer Gasheizungen, die Sie beachten sollten:

Einschränkung des Einbaus reiner Gasheizungen
Der Einbau von Heizungen, die ausschließlich mit Öl oder Gas betrieben werden, ist in Neubauten und in Baulücken ab dem folgenden Zeitpunkt nicht mehr gestattet:

  • Mitte 2026: Ab diesem Zeitpunkt ist der Einbau in Neubauten nicht mehr gestattet. Das bedeutet, dass für alle neuen Gebäude, die nach diesem Datum errichtet werden, Heizsysteme erforderlich sind, die überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder zumindest als Hybridlösungen konzipiert sind.

  • Mitte 2028: Diese Frist gilt für den Einbau in Bestandsbauten, die in Baulücken errichtet werden. Nach diesem Zeitpunkt müssen auch in diesen Fällen Heizsysteme installiert werden, die den neuen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien entsprechen.

Bestandsheizungen
Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden. Ein kompletter Austausch ist nur erforderlich, wenn die Heizung irreparabel ist.

Austauschpflicht
Die bestehende Regelung zur Austauschpflicht von alten Heizkesseln nach 30 Jahren Betriebsdauer bleibt weiterhin bestehen.

Hybridheizungen
Der Einsatz von Hybridheizungen, die eine Kombination aus fossilen und erneuerbaren Energien nutzen, bleibt eine zulässige Option. Hierbei muss der Hauptanteil der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen stammen.

Übergangsfristen
Bei einer Heizungshavarie dürfen Eigentümer vorübergehend eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, die innerhalb von drei Jahren ökologisch nachgerüstet werden muss.

H2-Ready Gasheizungen
Diese Heizungen können unter bestimmten Voraussetzungen von Erdgas auf reinen Wasserstoff umgerüstet werden.

Übergangsfristen in Mehrfamilienhäusern
Für Gasetagenheizungen können bis zu 13 Jahre Übergangsfrist in Anspruch genommen werden.

Beratungspflicht
Vor dem Einbau einer neuen Heizung, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist ab 2024 eine Beratung durch eine fachkundige Person vorgeschrieben.

Diese Änderungen zielen darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen schrittweise zu reduzieren und den Ausbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien zu fördern. Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was kann ich bei einer Störung meiner Gasheizanlage selbst tun?

Wenn Ihre Gasheizanlage gestört ist, haben Sie als Verbraucher leider nur begrenzte Möglichkeiten zur Selbsthilfe. Zunächst können Sie die Stromversorgung des Wärmeerzeugers überprüfen, indem Sie die Sicherungen überprüfen und sicherstellen, dass sie eingeschaltet sind. Ebenso sollten Sie den Wasserdruck in der Heizungsanlage kontrollieren und bei Bedarf einen Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima (SHK) beauftragen, die Anlage wieder aufzufüllen.

Es ist wichtig zu beachten, welche Fehlermeldung vom Wärmeerzeuger oder dessen Regelung angezeigt wird (z. B. A11). Außerdem ist es hilfreich, Informationen über den Hersteller, den Typ und die Seriennummer der Heizanlage zu haben, sowie die Dauer der bestehenden Störung. Bei einer Störungsbeseitigung ist eine genaue Beschreibung der Umstände hilfreich, um die Problemursache besser identifizieren und beheben zu können. In den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch, einen qualifizierten Fachbetrieb zu kontaktieren, um die Störung professionell zu beheben.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei Gasheizungen zu beachten?

Bei Gasheizungen ist Sicherheit oberstes Gebot. Stellen Sie sicher, dass Ihr Heizgerät regelmäßig von einem Fachmann gewartet wird, um potenzielle Gaslecks oder andere Probleme zu erkennen. Verwenden Sie ausschließlich zertifizierte Installateure für Installation und Wartung. Ein Kohlenmonoxid-Detektor ist ebenfalls empfehlenswert, um vor dieser geruchlosen, aber gefährlichen Gasart zu warnen.

Was ist der Heizungscheck für Gasheizungen?

Der Heizungscheck dient dazu, die Effizienz und Funktionalität einer Heizungsanlage zu überprüfen. Ein Profi kann durch diesen Check mögliche Einsparpotenziale im gesamten Heizsystem identifizieren – von der Wärmeerzeugung bis zur Wärmeübergabe. Der Prozess umfasst eine Bewertung des Wärmeerzeugers, der Wärmeverteilung und der Wärmeübergabe. Ziel ist es, Mängel zu identifizieren und dem Heizungsbetreiber sowohl die Probleme als auch mögliche Lösungen detailliert aufzuzeigen. Der Heizungscheck beinhaltet eine energetische Beurteilung verschiedener Anlagenkomponenten. Die Grundlagen für diesen Check sind die DIN EN 15378-1 vom September 2017 und die nationale Ergänzung DIN SPEC 15378 vom August 2018. Das Verfahren beurteilt den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabe, um energetisches Verbesserungspotenzial zu identifizieren.

Wer muss den Heizungscheck für Gasheizungen ausführen und warum?
Alle Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer, die eine mit Erdgas betriebene Heizung besitzen, müssen den Check vom Fachbetrieb (SHK-Handwerker, Schornsteinfeger oder Energieberater) durchführen lassen. Seit dem 1. Oktober 2022 ist in Deutschland für alle Haushalte mit Gasheizung eine Heizungsprüfung vorgeschrieben. Dies geht aus der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) hervor. Der Heizungscheck, der den Normen DIN EN 15378-1 (09/2017) und DIN SPEC 15378 (08/2018) entspricht, bietet eine umfassende und normgerechte Überprüfung im Sinne der EnSimiMaV. Bei festgestelltem Optimierungsbedarf müssen entsprechende Maßnahmen bis zum 15.09.2024 umgesetzt werden. Für größere Gebäude gibt es jedoch frühere Stichtage.

Bis wann soll der Check erfolgt sein?
Bis zum 30. September 2024 sollen Besitzer von Gasheizungen den Check durchführen lassen. Ob es Strafen bei Nichteinhaltung der Frist gibt, ist derzeit noch ungeklärt. Aber: Wer sparen möchte, für den kann ein Heizungscheck ein sinnvoller erster Schritt sein.

Gibt es auch Ausnahmen?
Der Heizungscheck entfällt, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre eine vergleichbare Prüfung durchgeführt wurde, das Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems
verwaltet wird, die Gebäude über standardisierte Gebäudeautomation verfügen.

Was wird beim Heizungscheck gemacht?
Der Fachmann optimiert das Heizsystem hinsichtlich mögliche Schwachstellen und inspiziert dafür u. a. folgende Komponenten:

  • Heizungspumpe
  • Dämmung der Leitungsrohre
  • Nachtabsenkung
  • Brennwertnutzung
  • Heizkesselregelung
  • Systemtemperaturen
  • Abgase- und Wärmeverluste
  • Dimensionierung des Kessels
  • Regeleinrichtung der Heizkörper

Im Anschluss muss das Ergebnis der Heizungsprüfung schriftlich festgehalten werden, sodass Sie einen Nachweis dazu haben.

Alternativen zur Gasheizung

Entdecken Sie Alternativen zur Gasheizung, die je nach System und Auslegung einen höheren Anteil erneuerbarer Energien ermöglichen und zu den Anforderungen ab 2024 passen können. Mit dem zunehmenden Fokus auf Klimaschutz und erneuerbare Energien gibt es Heizungsoptionen, die je nach Gebäude und Nutzung sowohl ökologisch vorteilhaft sein können als auch wirtschaftlich interessant sind. Von innovativen Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen bis hin zu Biomasseheizungen und H2-Ready-Gasheizungen – die Auswahl an modernen Heizsystemen ist groß. Diese Alternativen können – je nach System, Auslegung und Energieträger – zu geringeren Emissionen im Betrieb beitragen und langfristig die laufenden Kosten beeinflussen. Lassen Sie sich von uns beraten, um ein Heizsystem zu finden, das zu Ihrem Zuhause passt und Komfort sowie Effizienz gut verbindet.

Wärmepumpen

Wärmepumpen können – passend ausgelegt – eine effiziente Alternative sein und Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder dem Erdreich nutzen. Bei passender Auslegung können Wärmepumpen eine hohe Effizienz erreichen und – abhängig vom Strommix – die Emissionen im Betrieb reduzieren helfen. In Kombination mit Photovoltaik kann die Nutzung von Eigenstrom – je nach Verbrauchsprofil – den Betrieb zusätzlich unterstützen. Für die Installation von Wärmepumpen gibt es staatliche Förderungen.

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Hybridheizung

Hybridheizungen vereinen konventionelle mit erneuerbaren Energiequellen und können – passend geplant – eine flexible und effiziente Nutzung der Energie ermöglichen. Oft wird so eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert. Sie können – je nach Bestand und Planung – die Nachrüstung unterstützen und einen schrittweisen Übergang zu einem höheren Anteil erneuerbarer Energien ermöglichen. Die Planung einer Hybridheizung erfordert Erfahrung, damit die Anlage passend ausgelegt und eingestellt ist – wir beraten Sie gern!

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Solarthermie

Solarthermie-Anlagen nutzen die Energie der Sonne zur Warmwasserbereitung und zur Unterstützung der Heizung. Sie können – je nach Auslegung – erneuerbare Wärme für Warmwasser und Heizung bereitstellen, lassen sich gut mit anderen Systemen kombinieren und so die Gesamteffizienz unterstützen.

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Biomasseheizung

Biomasseheizungen nutzen nachwachsende Rohstoffe wie Holzpellets oder Hackschnitzel und können – bei nachhaltiger Brennstoffherkunft und moderner Anlagentechnik – die fossilen CO2-Emissionen im Betrieb reduzieren helfen. Für den Umstieg auf eine Biomasseheizung können – je nach Voraussetzungen und aktueller Programmlage – Fördermöglichkeiten in Frage kommen, die die Investitionskosten senken können.

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H2-Ready-Gasheizungen

H2-Ready-Gasheizungen können – je nach Modell und regionaler Wasserstoffverfügbarkeit – perspektivisch für den Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet sein. Sie können – abhängig von der verfügbaren Wasserstoffqualität und Infrastruktur – als Übergangslösung dienen und perspektivisch den Einsatz erneuerbarer Gase erleichtern.

Fernwärme

Fernwärme kann eine effiziente Option sein – insbesondere, wenn der Wärmemix einen hohen Anteil erneuerbarer Energien oder Abwärme enthält. Sie ist abhängig von der Verfügbarkeit in der jeweiligen Region und kann eine gute Alternative sein, wenn Sie in einem Gebiet mit gut ausgebautem Fernwärmenetz wohnen.

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Nahwärme

Nahwärme versorgt Gebäuden mit Wärme, die in unmittelbarer Nähe produziert wird. Dies kann beispielsweise in kleinen, lokalen Heizwerken geschehen, die mit erneuerbaren Energien wie Biomasse betrieben werden oder die Abwärme von Industrieanlagen nutzen. Nahwärmenetze können in dicht bebauten Gebieten oder Wohnkomplexen – bei kurzen Leitungswegen und guter Auslastung – effizient betrieben werden. Sie können mehrere Gebäude zentral versorgen und – abhängig von Energiequelle und Netzkonzept – eine effiziente Wärmeversorgung ermöglichen. Zudem können sie flexibel an verschiedene Energiequellen angepasst werden und – bei Einsatz erneuerbarer Energien oder Abwärme – zur Senkung von CO2-Emissionen beitragen.

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Hinweis: Gesetzliche Regelungen und Förderbedingungen können sich ändern; alle Angaben sind unverbindlich und sollten für Ihr Vorhaben individuell geprüft werden.

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